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Protokoll der Distrikt-Versammlung vom 18.12.2024

Top 1: Aktuelles

Der Sitzungstermin war auf den 18.12.2024 vorschoben worden – Einladung per Email.

Der „Späti“ (ehemals Brunner) schließt zum Ende des Jahres. Damit verliert Tennenlohe seine letzte Poststelle. Frau Lotz eröffnet erneut das „Rote Ross“ für verschiedene Veranstaltungen.

Top 2: Radschnellweg zwischen Nürnberg und Erlangen

Auf der letzten Ortsbeiratssitzung wurde der Radschnellweg zwischen Nürnberg und Erlangen thematisiert, der durch den Ortskern von Tennenlohe führen soll. Der Radschnellweg wird prinzipiell begrüßt, es stellen sich aber Fragen bezüglich der Strecke durch Tennenlohe, da ein typischer Schnellweg mit Vorrang für das Fahrrad weder im Leitensteig noch im Branderweg vorstellbar ist. Die Wege werden von Schulkindern und Senioren häufig verwendet und besonders die Kreuzungen Im Gäßla und an der Feuerwehr stellen kritische Punkte dar. Bis ein neuer Radschnellweg im Rahmen der Errichtung der STUB durch Tennenlohe erstellt werden kann, ist es wohl sinnvoller, im Ortsbereich zwischen Wetterkreuz und Wied den aktuellen Zustand der gleichberechtigten Nutzung aller Verkehrsteilnehmer beizubehalten. Um trotzdem ein schnelleres Durchqueren des Orts mit dem Fahrrad zu ermöglichen, werden bauliche Änderungen diskutiert. So ist ein getrennter Fußweg über den Hutgraben oder ein Zebrastreifen im Gäßla im Gespräch. Letztlich gelte aber im Ortsgebiet Tennenlohe Tempo 30 und daran haben sich auch die Rennradler zu halten. Tempo 20 wäre wünschenswert, ist aber nicht durchsetzbar. Das Thema soll im nächsten OBR erneut diskutiert werden.

Top 3: Ratsbegehren

Mit leichtem Befremden wurde die Nachricht aufgenommen, dass die Stadtspitze ein Ratsbegehren zu neuen Gewerbegebieten durchführen will. Wir fragen uns, ob damit die Gebiete G 6 oder G 1 betroffen sind. G 6 gilt für den Distrikt weiterhin für tabu. Zumal im Tennenloher Industriegebiet zurzeit viele Leerstände und noch einige Baulücken vorhanden sind.

Top 4: Bundestagswahl im Februar

Der Distrikt bedauert sehr, dass unsere Bundestagsabgeordnete Martina Stamm-Fibich nur einen mittleren Listenplatz 26 erhalten hat. Wir werden Ihren Wahlkampf mit Plakatierung und dem Verteilen eines speziellen Tennenloher Boten unterstützen.

Top 5: Thesen zum Thema Asyl und Migration

Rolf stellt seine Thesen zu Asyl und Migration vor, die im nächsten Jahr sicherlich noch vertieft kontrovers diskutiert werden müssen.

Vorbemerkung: Rolf verweist vorab auf einen Artikel in der ZEIT vom 23.5.24, in dem die Entstehungsgeschichte des Art. 16 GG von Michael Mayer, einem Habilitanden im Fach Zeitgeschichte, erläutert wird. Demnach war der Art. nicht, wie es immer wieder behauptet wird, eine Antwort auf die Verfolgung Andersdenkender in der Nazi-Zeit, sondern entstand aus Problemen innerdeutscher Migrationsbewegungen in der unmittelbaren Nachkriegszeit. Die Besatzungsmächte gingen sehr unterschiedlich mit aus der sowjetischen Besatzungszone Flüchtenden um: die Briten nahmen zunächst alle auf, waren bald überfordert und schränkten den Zugang ein, die US-Amerikaner ließen niemanden rein. Um wenigstens den wirklich Bedrohten und politisch Verfolgten Schutz zu gewähren, einigte man sich auf einen Kompromiss, der eben an die Bedrohungssituation durch die sowjetischen Besatzungsbehörden gebunden war. Die logistische Überforderung in der unmittelbaren Nachkriegszeit führte zur Abweisung aller nicht Verfolgten. Es war also eine rein innerdeutsche Angelegenheit in der Zeit der Besatzungsherrschaft. Man hat das Asylrecht aber allgemeiner formuliert, weil man das sowjetische Besatzungsregime bzw. die dann entstehende DDR nicht als zweiten deutsches Staatsgebilde anerkennen und aufwerten wollte.

Zu den Thesen:

  1. Das Dublin-III-Abkommen funktioniert nicht und muss dringend erneuert werden. Man hatte den Mittelmeer- und Schwarzmeer-Anrainerstaaten alle Arbeit aufbürden wollen ohne finanzielle und personelle Unterstützung. Es ist eine Aufgabe für die gesamte EU, nicht nur für die Anrainerstaaten.
  2. Die meisten derjenigen, die Asyl beantragen, haben weder Anspruch auf Schutz nach  Art. 16 GG (politische Verfolgung), noch auf solchen nach der Genfer Flüchtlingskonvention (Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität) und genießen auch keinen subsidiären Schutz (wenn bei Rückkehr Folter, Todesstrafe, unmenschliche Behandlung droht). Subsidiärer Schutz wird auch bei Flucht aufgrund innerstaatlicher bewaffneter Konflikte gewährt (Bürgerkrieg, etc.)
  3. Personen, die aus ökonomischen Gründen einreisen (Verbesserung des Lebensstandards, Auswirkungen der Klimakrise) haben keinen Anspruch auf Schutz im Sinne der oben genannten Kriterien (allenfalls humanitäre Gründe).
  4.  Deutschland ist überfordert (Wohnungsangebot, Bildungsaufgaben, Versorgung während der Unselbständigkeitsphase etc.), kulturelle An-, wenn auch nicht Eingliederung.
  5. Große Teile der Bevölkerung sind nicht mehr willens, von sich aus und mit eigenem Einsatz die Integration der Neuankömmlinge weiter zu befördern.
  6. Nach der Genfer Flüchtlingskonvention haben die Flüchtlinge die Pflicht, die Gesetze des aufnehmenden Staates anzuerkennen und zu befolgen. Hier gibt. es in Teilbereichen massive Probleme..

Top 6: Verschiedenes

Der Neujahrsempfang des Ortsbeirat wird am 24. Januar im Fraunhofer IIS stattfinden. Der letzte Tennenloher Bote, der vor Weihnachten verteilt wurde, hat viel Zuspruch gefunden.